|
Geographische Struktur der Türkei,
ist für Entwicklung des Jagd-Tourismus in Verbindung
mit seiner(ihrer) Pflanzendecke(Pflanzendeckel) und
wildem Leben angebracht. Jagdreviere, die zu Jagdtourismus,
mit Betrachten über das Jagdtier-Potential unseres
Landes geöffnet werden, sind entschlossen und durch
Ministerium von Wäldern (nationale Parks angekündigt,
Jagend und Wilder Leben-General Direktorium). Auslandsreisejäger,
können mit Jagd Tousim Erlaubnis-Bescheinigung,
ausgegeben zu Klasstourismus-Agenturen durch Ministerium
des Waldes jagen. Außerdem können Auslandsreisejäger
nur Sorte, Rasse jagen und hier innerhalb von privaten
Jagdrevieren anerkannt durch Ministerium von nationalen
Waldparks und Jagd - wilden Leben-General Direktorium
loslassen.
Auslandsreisejäger, die mittels Tourismus-Agenturen,
nach der verwandten(zusammenhängenden) Entscheidung
von MAK (Zentrale Jagd-Kommission) und Regelung verwandt
mit der Anwendung von 6136 Gezähltem(Numeriertem)
Gesetz jagen können, können ihre Jagdpistolen(Jagdkanonen)
und Zusätze mit ihnen zusammenbringen.
In Jagderlaubnis-Bescheinigungen; Name, Familienname,
Nationalität des Jägers, der Jagdpartei, Daten
und Zollbüros, wenn teilen wird, und wo er eingehen
und unser Land, Jagdreviere, Daten der Jagd und tierischer
Jagdsorte und Zahlen(Nummern) dass er verlassen wird,
kann jagen, wird erwähnt.
|